Behandlungskosten Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist die Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht möglich.
Wenn Sie oder Ihre Angehörigen jedoch privat versichert sind, werden diese Kosten und die Verordnungen von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe, nach Maßgabe der jeweiligen Tarife, übernommen. Privatversicherte sollten sich genau bei ihrer zusätzlichen Krankenversicherung erkundigen, in welcher Höhe und für welche Diagnose- und Therapieverfahren sie die Kosten für die heilpraktischen Konsultationen übernimmt.
Als erste Möglichkeit der Abrechnung erhalten Sie als Patient vom Heilpraktiker für seine erbrachten Leistungen eine differenzierte Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH 85), die Sie dann bei Ihrer Privaten Kasse einreichen können.
Die zweite Möglichkeit besteht in eigens vereinbarten Honoraren für Zeitaufwand und spezielle Diagnose- und Therapieverfahren für die Sie ebenfalls eine differenzierte Rechnung pro Behandlungstermin erhalten.
Nach jeder Konsultation ist der Behandlungsbetrag in bar zu entrichten.
Behandlungstermine werden nur nach Absprache vergeben.
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